Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite ist auch in Leichter-Sprache zugänglich: Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website https://fred.info/ des Staatsministerium Baden-Württemberg.

Das Staatsministerium Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Verlinkung zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. Januar 2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 16. Januar 2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

  • Staatsministerium Baden-Württemberg
  • Referat 63, Grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit, EU-Strategie für den Donauraum/Alpenraum, Vier Motoren, Frankreich
  • Richard-Wagner-Str. 15
  • 70184 Stuttgart

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Simone Fischer
  • Else-Josenhans-Straße 6
  • 70173 Stuttgart

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.