Erklärung zur Barriere-Freiheit


Das Staats-Ministerium Baden-Württemberg

ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Die Abkürzung ist: L-BGG

In dem Gesetz steht:

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte

einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

1. Hinweis

Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.

Aber wir arbeiten daran.

Damit Menschen mit Behinderung bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.

2. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Links zu externen Internet-Seiten
  • Formulare

Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,

die nicht barrierefrei sind.

Im Gesetzt steht:

Das dürfen wir so lassen.

An manchen Stellen sind Links.

Links führen auf eine andere Internet-Seite.

Dann kann es sein:

Der Inhalt ist nicht barrierefrei.

Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.

3. Prüfung der Internet-Seite und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

haben wir selbst erstellt

und selbst geschrieben.

Das haben wir am 16. Januar 2023 gemacht.

Die Erklärung haben wir am

16. Januar 2023 überprüft.

4. Information an uns

Sie haben noch andere Probleme

auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:

Es gibt noch Teile,

die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

  • Staatsministerium Baden-Württemberg
  • Referat 63Motoren, Frankreich
  • Richard-Wagner-Str. 15
  • 70184 Stuttgart

5. Durchsetzungs-Verfahren

Dem Staats-Ministerium Baden-Württemberg ist es wichtig,

dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:

Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Bei der Landes-Behinderten-Beauftragten

Die Adresse ist:

  • Landes-Behinderten-Beauftragte
  • Simone Fischer
  • Else-Josenhans-Straße 6
  • 70173 Stuttgart

In manchen Fällen kann ein Verband

vor Gericht Klage erheben.

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