Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Comité de Coopération transfrontalière franco-allemand

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurde 2019 mit dem deutsch-französischen Vertrag von Aachen gegründet – das einzige Gremium grenzübergreifender Politik, in dem nationale und regionale Vertreterinnen und Vertreter aus beiden Ländern und beiden Kooperationsräumen zusammentreffen.

Bild der Unterseite Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) wurde 2019 im deutsch-französischen Aachener Vertrag gegründet. Beinahe hätte die Gesundheitskrise den Start des Gremiums noch verhindert. Dann aber zeigte sich während der Pandemie sehr schnell die Nützlichkeit der neuen Einrichtung, um Informationen auszutauschen, die Grenzkontrollen und -blockaden aufzuheben und sich auf gemeinsame Maßnahmen zu verständigen. 

Der AGZ funktioniert nach einem neuen Ansatz, der lokale, regionale und nationale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zusammenbringt, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie Abgeordnete aus Bund und Land. So werden Prozesse der Verwaltungskoordination mit dem politischen Willen zur Lösungssuche verbunden. 

Konkrete Fragestellungen und Aufgaben werden jeweils einem deutsch-französischen Paar aus Politikerinnen und Politikern zugeteilt. Damit gewährleistet der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, dass noch bestehende Probleme zwischen beiden Ländern politische Aufmerksamkeit erhalten und auch sichtbar werden – für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der Grenze genauso wie für die nationalen Regierungen in Paris und Berlin.

Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit: https://www.agz-cct.eu/

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