Der Oberheinrat
Le Conseil Rhénan
Der Oberrheinrat ist ein trinationales Parlament, das seit 1997 besteht und sich aus 71 politisch gewählten Mitgliedern aus der Oberrheinregion (Elsass, Baden, Nordwestschweiz und Südpfalz) zusammensetzt. Als Forum für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz begleitet er die Arbeit der Oberrheinkonferenz eng.

Entstehungsgeschichte
Der Oberrheinrat wurde 1997 gegründet und hat seine Wurzeln in der „deutsch-französischen Arbeitsgruppe der Gewählten“ (1976-1991) und den „Permanenten Begegnungen zwischen dem Regionalrat Elsass und dem Landtag von Baden-Württemberg“ (1991-1996).
Ziele und Aufgaben
Der Oberrheinrat setzt sich für Themen mit grenzüberschreitender Bedeutung ein, wie z.B. den Abbau von Grenzhindernissen, die Förderung der Zweisprachigkeit und die Lösung von Umweltproblemen. Er gibt Impulse für neue grenzüberschreitende Initiativen und richtet Empfehlungen an die zuständigen Regierungen und Akteure. Durch seine Arbeit trägt der Oberrheinrat dazu bei, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Oberrheinregion zu stärken.
Funktion
Der Oberrheinrat trifft sich zweimal jährlich zu Plenarsitzungen, um Resolutionen zu grenzüberschreitenden Themen zu diskutieren und zu verabschieden. Diese Resolutionen werden dann an die zuständigen Regierungen und Akteure gerichtet.
Mitglieder
Die 71 Abgeordneten im Oberrheinrat sind politisch gewählte Vertreter aus ihren jeweiligen Regionen wie etwa Bürgermeister*innen oder Landtagsabgeordnete. Davon kommen 26 aus dem Elsass, 26 aus Baden, 11 aus den Kantonen der Nordwestschweiz und 8 aus der Süd- und Südwestpfalz.




